Übersicht

Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu erwerben bzw. zu veräußern oder zu verschenken bzw. geschenkt zu erhalten? Aufgrund enger Zusammenarbeit mit einem Notariat in Wien kann ich Ihnen hier eine äußerst unkomplizierte Abwicklung (vorerst befristet bis 31.12.2020) anbieten.

Rechner

Geben Sie den beabsichtigten Kaufpreis in den Rechner ein und wählen Sie aus, ob Sie den Kauf selbst oder fremdfinanzieren (daher einen Kredit benötigen, um die Liegenschaft zu erwerben). Der angezeigte Preis enthält sowohl die Kosten, welche durch meine Dienstleistung (zB Kaufvertrag, Rangordnungsgesuch, Grundbuchsantrag sowie treuhändige Abwicklung) entstehen, als auch sämtliche Gebühren, welche anfallen (Archivierung der Unterlagen im Archivium, Gebühren für die Gesuche).

Ab einer Anzahl von 5 Kaufverträgen pro Jahr wird auf den angezeigten Pauschalpreis ein Rabatt von 5% gewährt, ab einer Anzahl von 10 Kaufverträgen ein solcher von 10%.

Fremdfinanziert
€ 0,00

Mein Angebot

Ich wickle die komplette Transaktion für Sie ab. Eingangs teile ich Ihnen mit, welche Unterlagen benötigt werden. Es gibt in weiterer Folge mehrere Möglichkeiten der Abwicklung, die wir persönlich besprechen. Beispielsweise muss geklärt werden, ob die Treuhandschaft anonym oder nicht (mit Abwicklung über die Rechsanwaltskammer) erfolgen soll.

Grober Ablauf bei einem Kauf bzw. Verkauf

  • Vereinbarung von Objekt und Preis
  • Errichtung des Kaufvertrages sowie Rangordnungsgesuches
  • Bei Fremdfinanzierung Abschluss des Kreditvertrages sowie
  • notarielle Beglaubigung der Pfandurkunde, des Kaufvertrages sowie des Rangordnungsgesuches

  • Erstellung der Kammermeldung sowie Unterfertigung dieser durch alle Betroffenen (Erwerber/in, Begünstigte/r, Bank,...)

  • Berechnung allfälliger Immobilienertragssteuer sowie Grunderwerbssteuer und Abführung derselben

  • Sobald der Rangordnungsbeschluss im Original vorliegt und die Freigabe durch die Rechtsanwaltskammer erfolgt ist, kann der am Treuhandkonto erliegende Kaufpreis überwiesen und

  • die Einverleibung im Grundbuch vorgenommen werden.

Grober Ablauf bei einer Schenkung

  • Vereinbarung von Objekt und Vereinbarung allfälliger Vorbehalte (Wohnrecht, Fruchtgenuss, Veräußerungs- und Belastungsverbot)

  • Errichtung des Schenkungsvertrages
  • Hat noch keine tatsächliche Übergabe stattgefunden, ist ein Notariatsakt notwendig, ansonsten ist die notarielle Beglaubigung ausreichend. Eine Einschränkung erfährt dies dadurch, dass bei Schenkungen, bei denen dem Geschenkgeber ein Wohnrecht eingeräumt wird, in der Praxis der Abschluss eines Notariatsaktes empfohlen wird.

  • Abfrage des Einheitswertes (bis 31 Dez 2015, danach Verkehrswert; vgl. dazu auch Immobilientransaktionen werden teurer)

  • Berechnung allfälliger Immobilienertragssteuer sowie Grunderwerbssteuer und Abführung derselben

  • sowie Einverleibung im Grundbuch.

Benötigte Urkunden und Informationen

  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Ausweise (beim Notar anlässlich der Beglaubigung)
  • Allenfalls Löschungserklärungen (getilgte Hypotheken)
  • Bei Fremdfinanzierung: Pfandurkunde
  • Rangordnungsbeschluss (den ich für Sie einhole)

Weiters werden wir eingehend erörtern, ob allenfalls ein Fruchtgenussrecht (Wohnrecht, Gebrauchsrecht) oder beispielsweise ein Veräußerungs- und Belastungsverbot im Grundbuch einverleibt werden soll. Hier sind einige (vor allem gebührenrechtlich relevante) Umstände zu berücksichtigen.

Beispielsweise stellt sich bei einer Schenkung immer die Frage danach, ob eine wirkliche Übergabe erfolgen kann oder nicht. Wird nämlich dem Geschenkgeber ein Wohnrecht eingeräumt, ist eine tatsächliche Übergabe de facto ausgeschlossen und die Übertragung mittels Notariatsakt notwendig.