Übersicht

Die Unternehmensgründung in Österreich ist alles andere als einfach. Professionelle Hilfe ist dringend geboten. Unabhängig davon, ob es sich um eine GmbH oder eine AG handelt, sind unzählige Dinge zu beachten und die verschiedensten Schritte (in der richtigen Reihenfolge) zu setzen. Sind Sie Neugründer gibt es Erleichterungen hinsichtlich der anfallenden Gebühren. Anstatt der innerhalb kürzester Zeit wieder abgeschafften GmbH light, besteht nunmehr die Möglichkeit, eine sogenannte gründungsprivilegierte GmbH zu gründen. Eine Alternative dazu ist die Übernahme einer Mantelgesellschaft, was oftmals aufgrund der bereits geleisteten Körperschaftssteuer (Mindest-KÖSt) steuerliche Vorteile bietet.

Überblick

Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Gründet nur ein Gesellschafter allein, bezeichnet man den Gesellschaftsvertrag als Errichtungserklärung. Grundsätzlich ist ein Stammkapital von € 35.000,00 vorgesehen, wobei es ausreichend ist, wenn bei der Gründung selbst nur die Hälfte eingezahlt wird (€ 17.500,00). Bei der gründungsprivilegierten GmbH reicht die Einzahlung von € 5.000,00, wobei dies für einen Zeitraum von 10 Jahren gilt.

Ein Tipp am Rande: In der Errichtungserklärung bzw. im Gesellschaftsvertrag sollte als Sitz immer nur das Bundesland angegeben werden. Ansonsten müssen Sie bei einer Sitzverlegung innerhalb eines Bundeslandes den Gesellschaftsvertrag bzw. die Errichtungserklärung ändern, was zu erheblichen Mehrkosten führt.

Mit dem am 01 Sep 2015 in Kraft getretenen Alternativfinanzierungsgesetz wurde in Österreich dem Crowdfunding endlich ein rechtlicher Rahmen gegeben. Damit wird Crowdfunding bis zum Erreichen bestimmter Größenmerkmale erleichtert, da die Erstellung von Kapitalmarktprospekten durch wesentlich einfachere Alternativen ersetzt wird.

Mein Angebot

Ich berate Sie hinsichtlich der Gründung von Unternehmen samt aller damit zusammenhängenden Fragen. Die einfache Gründung einer GmbH biete ich Ihnen zu einem Pauschalpreis von € 1.500,- inkl. USt an. Die Kosten für den Notar sowie Barauslagen sind in diesem Preis nicht enthalten, gebe ich Ihnen jedoch auf Anfrage hin gerne bekannt. Darin enthalten sind die Kosten für einen Beratungstermin, die Erstellung des Gesellschaftsvertrages bzw. der Errichtungserklärung (bei einer Ein-Mann GmbH), der Musterzeichnungserklärung sowie des Firmenbuchantrages. Sollten Sie Interesse daran haben, eine Beratung gemeinsam mit einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen, kann ich Ihnen auch dies (extra) anbieten.

Weiters biete ich die Beratung hinsichtlich des in Österreich möglichen Crowdfunding an, wobei ich sowohl Betreiber von Plattformen als auch Emittenten berate. Weiters übernehme ich die gem. § 4 Abs 9 AltFG vorgesehene Überprüfung bzw. Erstellung der zwingend vorgesehenen Informationen bei Emissionen mit einem Volumen von € 100.000,00 bis € 1.500.000,00.

Crowdfunding

  • Alternative Finanzierungsinstrumente: Aktien, Anleihen, Geschäftsanteile an Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Genussrechte, stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen.

  • Zulässigkeit: Emittenten sind berechtigt, alternative Finanzierungsinstrumente auszugeben, wenn je Emission der Gesamtgegenwert den Betrag von € 1,5 Mio nicht erreicht bzw übersteigt und die von einem Anleger innerhalb von 12 Monaten investierten Beträge insgesamt € 5.000,00 nicht übersteigen. Eine Ausnahme davon besteht, wenn es sich um professionelle Anleger bzw juristische Personen handelt, oder aber der Konsument mitgeteilt hat, dass er entweder höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über 12 Monate gerechnet oder maximal 10% seines Vermögens investiert.

  • Informationspflichten: Je nachdem, welches Finanzierungsinstrument emittiert wird entweder ein vereinfachter Prospekt oder aber nur verkürzte Informationen

Gründung einer GmbH

  • Erstellung des Gesellschaftsvertrages bzw der Errichtungserklärung
  • der Musterzeichnungserklärung und Firmenbuchantrages
  • Eröffnung eines Kontos sowie Einzahlung des Stammkapitals
  • Handelt es sich um eine Neugründung: Abholen der NeuFÖG Formulare
  • Bankbestätigung darüber, dass das einbezahlte Stammkapital zur Verfügung steht
  • Eintragung der Gesellschaft

Kostenbeispiele für Änderungen bei einer GmbH

Folgende Gebühren fallen bei Änderungen einer GmbH an:

Sitzverlegung € 8,40
Änderung Geschäftsführer € 28,00
Änderung Gesellschafter € 20,00
Umfirmierung € 8,40
Änderung Stammkapital € 152,00
Vermögenübertragung € 90,00
Spaltung € 328,00
Einbringung € 90,00
Vertretungsbefugtes Organ € 61,00
Prokurist € 24,00
Gesellschaftsvertrag € 102,00
Einreichung Jahresabschluss € 20,00