Recht ruhig geworden ist es rund um den Themenkomplex Immofinanz AG bzw. Immoeast AG. Ganz offensichtlich wurden hier eine Vielzahl von Vergleichen abgeschlossen, um das Kapitel aus Sicht der Emittenten endlich begraben zu können. Dabei können Ansprüche hier nach wie vor geltend gemacht werden.

Der Aktienkurs fiel stark

Als aufmerksamer Investor haben Sie vielleicht schon des Öfteren gelesen, dass Schadenersatzansprüche 3 Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren. Ginge man davon auch bei den Aktien der Immofinanz oder Immoeast AG aus, könnten Schäden, welche Anleger aufgrund der Aktien dieser Unternehmen erlitten haben, nicht mehr geltend gemacht werden.

Allerdings sieht das österreichische Recht auch eine lange Verjährungsfrist von 30 Jahren vor.

Diese kommt dann zur Anwendung, wenn beispielsweise ein Schaden aufgrund eines arglistigen Verhaltens eingetreten ist. Aus Umständen, welche zum Kursverfall von Aktien der Immofinanz bzw. Immoeast führten, kann vermutlich auf arglistiges Verhalten geschlossen werden.

Geltendmachung ohne Kostenrisiko

In Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer kann ich Ihnen hier das Angebot unterbreiten, ohne Kostenrisiko für Sie tätig zu werden. In einem ersten Schritt lassen Sie mir dafür sämtliche Kaufunterlagen sowie Depotauszüge zukommen. Nach einer meinerseitig sorgfältigen Prüfung jener Unterlagen wird entweder eine Freigabe zur Geltendmachung erteilt oder diese abgelehnt.

Dadurch entstehen für Sie keinerlei Kosten. Im Gegenzug steht dem Prozesskostenfinanzierer ein Anteil des vor Gericht oder außergerichtlich erstrittenen Betrages zu, welcher individuell vereinbart wird.

Haben Sie beispielsweise einen Betrag von € 10.000,00 investiert und wird der Prozess gewonnen, könnten Sie € 6.500,00 erhalten. Die restlichen € 3.500,00 würden beim Prozesskostenfinanzierer verbleiben.

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