In den letzten Wochen gab es kaum einen Tag, an dem Volkswagen nicht in den Medien vertreten war. Es geht um Manipulationen. Weltweit etwa 11 Millionen Fahrzeuge, von denen ca. 8,5 Millionen in der EU verkauft wurden, sollen betroffen sein. Dieselfahrzeuge des Konzerns waren derart manipuliert, dass die Emissionen, welche auf dem Prüfstand gemessen wurden, niedriger angezeigt wurden, als sie dies tatsächlich waren. Betroffen sind vor allem Motoren mit einem Hubraum zwischen 1,2 und 2,0 Litern.

VW Skandal

Die Software, welche auf den Fahrzeugen aufgespielt wurde, änderte die Motorsteuerung so, dass die Fahrzeuge im Test niedrigere Emissionswerte anzeigten, als diese dann später auf der Straße tatsächlich ausstießen. Nach bisherigen Kenntnissen dürften die festgelegten Emissionswerte um das bis zu 40-fache überschritten worden sein.

Juristisch interessant sind 2 Punkte:

1.) Käufer von Fahrzeugen des VW Konzerns können Ansprüche geltend machen.

Selbst der neue VW-Chef Müller räumte bereits ein, dass es wichtiger sei, die Abgaswerte einzuhalten, als die beim Kauf zugesicherten sonstigen Werte. Ein kompletter Umbau der ausgelieferten Fahrzeuge wird nicht stattfinden, da die dadurch verursachten Kosten VW in die Knie zwingen könnten. Fraglich ist daher, welche Maßnahmen VW ergreifen wird. Es kann jedoch schon jetzt mit ziemlicher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass mit den Umbauten negative Auswirkungen auf mehrere Werte der Fahrzeuge eintreten dürften. Beispielsweise wird der Spritverbrauch höher sein, als bei Kauf zugesichert. Der Spritverbrauch ist für viele Fahrzeughalter ein wichtiger Kauf-Indikator und leicht kalkulierbar. Gerade in Österreich fahren derart viele Dieselfahrzeuge auf den Straßen, da der Treibstoff günstiger und der Verbrauch gleichzeitig niedriger ist.

Wenn nun nach erfolgtem Umbau der Spritverbrauch jedoch höher ist, wird dies den Wert des Fahrzeuges am Markt senken. Der Käufer hat somit einen Anspruch gegen VW. Auch ein Minderwert des Fahrzeuges tritt ein.

Betroffen sind nach derzeitigem Kenntnisstand folgende Fahrzeuge: Golf, Jetta, Passat, Beetle, Tiguan, Touareg, Sharan, Audi A1, Audi A3 TDI, Audi A5, Audi A6, Audi A7, Audi A8, Audi TT, Audi Q3, Audi Q5, Porsche Cayenne 4, Skoda Octavia, Seat Leon und Seat Ibiza. Dass hier noch weitere folgen ist nicht ausgeschlossen. Es handelt sich um den Motor der Type EA189 der Baujahre 2009 bis 2014. Weiters betroffen sollen auch Benzinmotoren sein.

Diese Ansprüche können geltend gemacht werden. Sollten Sie daher ein Fahrzeug erworben haben, welches unter die Betroffenen fällt, vereinbaren Sie noch heute einen Termin und ich überprüfe die Ihnen zustehenden Ansprüche.

2.) Aktionäre können Ansprüche geltend machen

Auch Aktionäre, welche Aktien erworben haben und durch die Veröffentlichung der Manipulationen und den dadurch verursachten Kursverlust einen Schaden erlitten haben, können Ansprüche geltend machen. Hier ist es in einem ersten Schritt wichtig zu prüfen, welche Aktien Sie besitzen. An den Börsen notieren sowohl Stamm (ISIN DE0007664005)- als auch Vorzugsaktien (ISIN DE0007664039).

Beide Aktien berechtigen zwar zur Teilnahme an der Hauptversammlung, nur bei den Stammaktien allerdings steht Ihnen ein Stimmrecht zu. Das fehlende Stimmrecht wird bei den Vorzugsaktien mit höheren Dividenden entschädigt. Je nachdem, welche Art von Aktien Sie daher halten, stehen Ihnen unterschiedliche Ansprüche zu. Um das Stimmrecht nämlich ordnungsgemäß ausüben zu können, sieht das Gesetz hier vor, dass ausreichende und richtige Informationen erteilt werden müssen, um überhaupt Entscheidungen treffen zu können. Die Informationen dahingehend, dass die Emissionswerte manipuliert wurden, hatte wohl kaum ein Aktionär.

Auch Aktionäre, welche Vorzugsaktien halten oder hielten, können daher Ansprüche geltend machen. Unabhängig davon nämlich, wer genau die Manipulationen vornahm, sind diese jedenfalls dem Konzern zuzurechnen der daher für die manipulativen Handlungen haftet. Dieses arglistige Handeln war im Endeffekt der Grund für den Kursverfall.

Die Ansprüche können in Österreich geltend gemacht werden. Sollten Sie daher geschädigter Aktionär sein, vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit meiner Kanzlei und lassen Sie sich über die Ihnen zustehenden Ansprüche beraten.

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