Sie werden verletzt und fragen sich, wie die Höhe ihres Schmerzengeldes zu berechnen ist? Dann sind Sie mit dieser Frage nicht alleine. Das österreichische Recht sieht vor, dass Schmerzengeld global zu bemessen ist. Dies bedeutet, dass nicht nach starren Formeln vorgegangen werden soll, wie sie in den USA teilweise entwickelt wurden, sondern aufgrund eines sich ergebenden Gesamtbildes ein Pauschalbetrag ermittelt werden soll. In der Praxis haben sich die sogenannten Tagessätze entwickelt, die eine Berechnungshilfe bieten sollen. Demnach werden pro Tag, an dem man an Schmerzen leidet, bestimmte Sätze herangezogen. Aktuell sind dies beispielsweise in Wien € 110,00 für leichte, € 220,00 für mittlere und € 330,00 für starke Schmerzen. Das nahezu höchste bisher zugesprochene Schmerzengeld in Österreich betrug € 218.000,00 für einen 21-jährigen Mann, der eine Lähmung beider Arme und Beine sowie des Atmungsnervs verbunden mit der Notwendigkeit künstlicher Beatmung bis ans Lebensende er- und im vollen Bewusstsein dieses Zustands auch an Todesangst litt.

Berechnung von Schmerzen

Dieser Betrag wurde mit einer kürzlich ergangenen Entscheidung des OLG Linz überschritten. Einem 59-jährigem Mann, der eine Querschnittslähmung, erlitt, wobei eine komplette Lähmung ab dem Bauchnabel nach unten samt nur noch geringer Restbeweglichkeit der Arme eintrat, erhielt den Betrag von € 220.000,00 zugesprochen (OLG Linz, 2R 150/14p).

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